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Satzung Satzung der funcity_Bank

§ 1
Die funcity_Bank ist eine Einrichtung der Stadt Funcity.

§ 2 Grundkapital
Das Grundkapital der Bank beträgt 1.250.000.000.000 fun€ aufgeteilt in 250.000 vinkulierte Namensaktien zu einem Nennwert von jeweils 5.000.000 fun€. Die Übertragung von Aktien ist nur mit Zustimmung der funcity_Bank möglich. Bei der Ausgabe junger Aktien erhalten die Alt-Aktionäre Optionsscheine zum Erwerb junger Aktien. Kapitalerhöhungen sind möglich, sofern mindestens 50% des in Aktien verbrieften Kapitals der funcity_Bank einer solchen Erhöhung zustimmen.

§ 3 Aufgaben der Bank
Vordringlichste Aufgabe der funcity_Bank ist die Versorgung der Bürger von Funcity mit kostenlosen Girokonten. Die Bank hat ihre weitergehenden Angebote und Dienstleistungen den Bedürfnissen der Bürger sowie den Erfordernissen des Marktes entsprechend zu gestalten. Dazu sollte einmal pro Quartal eine entsprechende Meinungsumfrage durchgeführt werden.

§ 4 Beteiligungen/Tochterfirmen
Die Gründung von Tochterfirmen bzw. der Erwerb von Beteiligungen ist nur mit Zustimmung der Eigentümerin möglich.

§ 5 Vorstand/Direktion
Der Bankdirektor hat die Bank im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Er wird durch die Eigentümer bestellt und entlassen. Die Bestellung gilt für ein Jahr. Eine Verlängerung des Mandates ist möglich.

§ 6 Geschäftsjahr / Geschäftsberichte
Das Geschäftsjahr der funcity_Bank dauert jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt monatlich - jeweils zum Monatsende. Die Bilanz der Bank ist jeweils zum Quartalsende zu erstellen und innerhalb des Folgemonats öffentlich bekannt zu machen (Aushang in der Bank und/oder den Boards)

§ 7 Gewinnverwendung
Die Bank zahlt jeden Monat an ihre Aktionäre eine Dividende in Höhe von 25% des im Vormonat erwirtschafteten Nettogewinns (bar) aus Geschäftsbetrieb. Zu Ostern, zum Geschäftsjahresende (30.06. eines jeden Jahres) und zu Weihnachten wird die Monatsdividende auf 50% erhöht. Der Bank wird gestattet, bis zu 10% des im Vormonat erwirtschafteten Nettogewinns an der Börse einzusetzen. Unbare Erträge (Aktien der Bank, funtumag-Aktien, Immobilien und Fondsanteile) werden nicht als Gewinn bewertet und verbleiben bis zu ihrer Veräußerung im Portfolio der Bank. Sollten sich aus dem Geschäftsbetrieb Verluste ergeben, so sind diese vorrangig aus den Rücklagen und nachrangig aus dem Grundkapital der Bank auszugleichen.

§ 8 Rücklagen (Bildung/Verwendung)
Die Bank kann aus den einbehaltenen Gewinnanteilen Bar-Rücklagen in Höhe von bis zu 50% des Grundkapitals bilden. Dazu dürfen maximal 50% des erwirtschafteten Gewinns verwendet werden. Zusätzlich dazu ist es der Bank erlaubt, bis zu 50.000 funtumag-Aktien auf eigenen Namen zu erwerben und zu halten. Der Erwerb erfolgt aus Rücklagen, sofern dazu nicht mehr als 25% der dann vorhandenen Bar-Rücklage verwendet werden. Eine weitere Zuführungsmöglichkeit besteht aus den als Sicherheiten für Kredite hinterlegten Aktien, sofern die Kredite notleidend geworden sind.

§ 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen / Preisaushang
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preisaushang werden durch das Direktorium der funcity_Bank erstellt und mit den Eigentümern abgestimmt. Die Aktualität der Geschäftsbedingungen und des Preisaushanges obliegt dem Direktorium.

§ 10 Bankaufsicht
Als Einrichtung der Stadt

§ 11 Schlusserklärungen
Diese Satzung gilt ausschließlich in und für Funcity. Gerichtsstand ist ebenfalls Funcity. Sollte einer der vorstehenden Paragraphen nichtig sein, bedingt das nicht die Nichtigkeit dieser Satzung.

 

FUN Euro funcity Online-Banking ist ein FUN-Angebot. Die Währung der Stadt ist der FUN EURO, auch FUN€, FUN Euro oder umgangssprachliche Euronen genannt.
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