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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der funcity_Bank (03/2008):

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

Sie sind unser Geschäftspartner. In den folgenden Paragraphen werden die Produkte
und Dienstleistungen sowie die dazugehörenden Geschäftsbedingungen aufgelistet
und erläutert. In diesen Zusammenhang wird der Begriff Kunde unabhängig vom Geschlecht
des Kunden gebraucht.

§ 1 Girokonten
a) Die Bank verpflichtet sich, für jeden in der Stadt funcity wohnhaften Nickname
ein kostenloses Girokonto zur Verfügung zu stellen, sofern dieser eines wünscht.
b) Der Kontoauszug enthält die letzten 40 Kontobewegungen. Eine Kontobewegung
wird auf dem Kontoauszug für maximal 30 Tage angezeigt.

§ 2 Spareinlagen
Hinweis: Derzeit werden keine Sparprodukte angeboten! Folglich werden die
entsprechenden Bedingungen noch nicht veröffentlicht.

§ 3 Bausparen (HTML-Wohnungen)
a) Allgemeiner Rahmen
Bausparen ist die einzige Möglichkeit, garantiert an eine freie HTML-
Wohnung zu kommen. Die Vertragsdauer beträgt 2, 4, oder 8 Wochen.
Längere Laufzeiten sind möglich, sofern dies vom Kunden gewünscht
wird.
b) Antragsstellung
Der Bausparantrag ist vom Kunden per Mail bei der Bank zu stellen.
Der Kunde muss der Bank bei Antragstellung folgendes mitteilen:
- die gewünschte Vertragsdauer
- seine Kontonummer
- laufende Besparung oder Einmalzahlung
- den Nick, der den Bauplatz bekommen soll.
c) Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch die Bank (Mail)) zustande.
Mit der Bestätigungsmail werden dem Kunden die Vertragsdetails bestätigt:
- Vertragsbeginn und -dauer
- Termine & Fälligkeiten der Sparraten
- den sich aus den Sparraten ergebenden Gesamtbetrag
d) Nichtzahlung von Sparraten
Wird eine Sparrate nicht pünktlich gezahlt, werden 10% Verzugszinsen auf
den ausstehenden Beitrag fällig. Diese sind vom Kunden zusammen mit
dem ausstehenden Beitrag innerhalb einer Woche an die Bank zu überweisen.
Wurden vom Kunden zwei aufeinanderfolgende Sparraten nicht gezahlt, wird
der Vertrag von Seiten der Bank gekündigt
f) Zuteilung einer Bausparwohnung
Hat der Kunde alle fälligen Sparraten entrichtet, wird ihm zum Ende des Bau-
sparvertrages eine HTML-Wohnung zugeteilt. Dieser muss innerhalb von vier
Wochen nach Übergabe der Daten „bebaut“ sein.

§ 4 Aktienfonds
Hinweis: Derzeit werden keine Aktienfonds angeboten! Folglich werden die
entsprechenden Bedingungen noch nicht veröffentlicht.

§ 5 Kredite
a) Allgemeiner Rahmen
Es werden Kredite ab 50 Millionen fun€ vergeben. Die maximale Kreditsumme
pro realer Person beträgt 25 Milliarden fun€ . Die Kreditlaufzeit beträgt 48, 240
oder 720 Stunden. Längere Laufzeiten sind möglich, sofern dies vom Kunden
gewünscht wird.
b) Kreditantrag
Der Kreditantrag ist vom Kunden per Mail bei der Bank zu stellen. Mit seinem
Kreditantrag muss der Kunde der Bank folgendes mitteilen:
- die gewünschte Kreditsumme
- die gewünschte Laufzeit des Kredites
- seine Kontonummer
- welche Sicherheiten er hinterlegen will
c) Kreditprüfung
Für die Kreditprüfung muss der Kunde Eigentumsnachweise (bei Wohnungen
die Passwörter) an die Bank senden. Die Bank hat nach Zugang aller Nachweise
bis zu zwei Werktage Zeit, diese zu prüfen. Mit der Übersendung der Nachweise
willigt der Kunde ein, dass die Bank die Objekte als Sicherheiten vereinnahmen
darf. Eine durch die Bank aufgenommene Prüfung bedingt aber nicht zwingend
auch eine Kreditzusage.
c) Kreditzusage/-ablehnung
Die Kreditzusage erhält der Kunde von der Bank per Mail. Dabei muss durch die
Bank genau aufgelistet werden, wie sich der durch den Kunden zu tilgende Gesamt-
betrag zusammensetzt und welche Objekte von der Bank als Kreditsicherheiten
vereinnahmt wurden. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem alle von der Bank ge-
forderten Sicherheiten hinterlegt wurden.
Eine Kreditablehnung wird dem Kunden ebenfalls per Mail mitgeteilt. Die Bank
kann die Kreditvergabe ohne Angaben von Gründen ablehnen.
d) Kreditsicherheiten
Als Sicherheiten werden von der Bank nur Aktien und Immobilien akzeptiert, die
in funcity gehandelt werden. Die Sicherheiten werden von der Bank abhängig von
der gewünschten Laufzeit des Kredites in Relation zum aktuellen Marktwert an-
gerechnet.
Der Begriff Aktien umfasst in diesem Sinne derzeit nur die Aktien der funtumag.
Der Begriff Immobilien umfasst in diesem Sinne keine Wohnungen aus folgenden
Lagen: Elmstreet, Auf dem Holzweg, Badstraße, Opernplatz und Energy-Park.
e) Tilgungsbetrag/Rückzahlung
Der Tilgungsbetrag wird grundsätzlich in einer Summe fällig. Er umfasst die
Kreditsumme, die vereinbarten Zinsen sowie alle weiteren sich aus dem Vertrag
ergebenden Versicherungsbeiträge, Gebühren oder Verzugszinsen.
Die Zahlung des Tilgungsbetrages muss spätestens acht Stunden nach Ende des
Kreditvertrages erfolgt sein.
f) Unvollständige Tilgung
Wird vom Kunden die vereinbarte Rückzahlung nicht oder nur teilweise termin-
gerecht entrichtet, fallen alle Sicherheiten an die Bank. Zusätzlich fallen Verzugs-
zinsen in Höhe von mind. 10% der Kreditsumme an.
Die an die Bank übergebenden Sicherheiten werden durch die Bank versteigert.
Die Auktionskommision trägt der Kunde. Erst wenn der noch zu tilgende Restbetrag
durch die Versteigerung(en) erreicht wurde, werden ggf. noch vorhandene Sicher-
heiten an den Kunden zurückübertragen.

§ 6 Auktionen
a) Versteigerungsobjekte
Die Bank nimmt derzeit die folgenden Objekte für Versteigerungen im
Kundenauftrag an:
- Curtionärs-Suiten, Wohnungen im Hotel, Pressehaus oder Schloss sowie
andere sogenannte Luxuswohnungen in funcity.
- Aktien der funtumag
b) Auftragserteilung:
Der Auktionsauftrag ist vom Kunden per Mail bei der Bank zu stellen. Der
Kunde muss der Bank dabei folgende Punkte mitteilen:
- das zu versteigernde Objekt (bei Wohnungen inkl. Passwort!)
- das Mindestgebot (Wert der mindestens erzielt werden soll)
- seine Kontonummer
- gewünschter Auktionstermin (Endtermin bei Auktionen im Handelskontor,
sonst Termin der Auktion in den Räumen der Bank)
- die gewünschte Auktionsform
c) Auftragsbestätigung
Nimmt die Bank den Auftrag an, so erhält der Kunde von ihr per Mail eine
Auftragsbestätigung. Voraussetzungen für die Auftragsbestätigung sind
- bei Wohnungen: Prüfung der Zugangsdaten und Übernahme der Wohnung in
den Treuhandbestand der Bank. Der Kunde erklärt sich in
diesem Fall damit einverstanden, dass das Passwort durch
die Bank geändert wird.
- bei funtumag-Aktien: Bestätigung der funtumag, dass diese vom Auftrag
Kenntnis hat und über die Aktien nicht anderweitig verfügt
wurde.
Die Bank hat das Recht, Aufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
d) Ausschluss von Angeboten/Bietern.
Die Bank ist berechtigt, im eigenen Ermessen und zum Wohle des Kunden
Angebote von zweifelhaften Bietern zu ignorieren sowie Bieter von der Auktion
(zB. aufgrund Spaßangeboten) auszuschließen.
Ein Ausschluss bezieht sich dabei immer auf eine reale Person! Nimmt diese mit
einem anderen Nick an der Auktion teil oder wird von ihr eine dritte Person zur
Teilnahme an der Auktion werden diese auf Dauer von allen Auktionen der
Bank ausgeschlossen.
d) Fälligkeit der Kommission
Die Kommission für die Bank beträgt 10% des erzielten Auktionserlöses. Die
Bank ist berechtigt, die ihr zustehende Kommission direkt vom Auktionserlös
einzubehalten.
e) Ende des Auftrages
Der Auftrag endet mit dem Verkauf des übertragenen Objektes oder wenn bei
der Auktion das vom Kunden festgelegte Mindestgebot nicht geboten wurde,
mit Erreichen des Endtermins der Auktion.

§ 7 Aktienhandel (funtumag)
a) Auftragsersteilung
Der Auftrag (Order) ist vom Kunden per Mail bei der Bank zu stellen. Der
Kunde muss der Bank bei der Auftragserteilung folgendes mitteilen:
° bei einer Kauforder (BUY):
- die maximale Kaufsumme
- den Maximalpreis pro Aktie
- seine Kontonummer
- Abwicklung offen oder anonym
- die maximale Auftragsdauer
° bei einer Verkaufsorder (SELL):
- die Anzahl der Aktien
- den Mindestpreis pro Aktie
- seine Kontonummer
- Abwicklung offen oder anonym
- die maximale Auftragsdauer
b) Auftragsbestätigung
Nimmt die Bank den Auftrag an, so erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung.
In dieser werden dem Kunden die Punkte mitgeteilt, die er vor der Auftrags-
ausführung durch die Bank zu erledigen bzw. beizubringen hat. Erst wenn diese
Punkte vollständig erfüllt wurden, beginnt die Bank mit der Ausführung der Order.
° bei einer Kauforder:
- Überweisung der maximalen Kaufsumme zzgl. der im Preisaushang
genannte Courtage.
° bei einer Verkaufsorder:
- Bestätigung der funtumag, dass diese vom Auftrag Kenntnis hat und über
die Aktien nicht anderweitig verfügt wurde.
- Bei anonymer Abwicklung sind die Aktien zudem auf die Bank zu über-
tragen!
Die Bank hat das Recht, Aufträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
c) Fälligkeit der Courtage
Bei einer Kauforder ist die maximale Courtage zusammen mit dem für den
Ankauf bestimmten Betrag an die Bank zu überweisen. Der unverbrauchte Teil
wird nach Ablauf der Auftragsdauer an den Kunden zurücküberwiesen.
Bei einer Verkaufsorder ist die Bank berechtigt, die ihr zustehende Courtage
direkt vom Verkaufserlös einzubehalten.
d) Ende des Auftrages
Der Auftrag endet generell mit Ablauf der vereinbarten Auftragsdauer.
Nicht zum Ankauf benötigte fun€ werden nebst der anteiligen nicht
angefallenen Courtage an den Kunden zurücküberwiesen. Nicht verkaufte
Aktien werden der funtumag gegenüber freigegeben und sofern erforderlich,
an den Kunden zurückübertragen.
Vorzeitig endet der Auftrag dann, wenn
° die zum Ankauf zur Verfügung stehende Summe komplett in Aktien
umgewandelt wurde.
° die zu verkaufenden Aktien komplett verkauft wurden.

§ 8 Widerrufsrecht
a) Bausparen
Der Kunde hat das Recht seinen laufenden Bausparvertrag bis zum Fällig-
keitstermin der ersten Sparrate zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt
somit mit Zahlung der ersten Sparrate. Dem Kunden entstehen dadurch
keine Kosten.
b) Kredite
Der Kunde hat das Recht seinen Kreditantrag bis zur Auszahlung der
Kreditsumme widerrufen.
c) Auktionen
Der Kunden muss seinen Widerruf innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt
der Auftragsbestätigung der Bank anzeigen.
d) Aktienorder
Der Kunden muss seinen Widerruf innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt
der Auftragsbestätigung der Bank anzeigen. Das Widerrufsrecht entfällt,
wenn die vom Kunden gewünschte Order bereits durch die Bank ausgeführt
wurde.

§ 9 Rückabwicklung/Kündigung durch die Bank
Die Bank hat das Recht Verträge (ggf. auch nach deren Beendigung) durch
die Stadt funcity rückabwickeln zu lassen oder selbst zu kündigen.
Die funcity_Bank kann ein Vertragsverhältnis auflösen, wenn der Kunde
der Bank gegenüber unwahre Angaben gemacht hat, seine sich aus dem
Vertrag ergebenden Pflichten verletzt hat oder wegen anderweitigen
Verstößen auf der Insel FUNcatraz einsitzt.
a) Bausparen
° Wurden die vereinbarten Sparraten zwei Wochen hintereinander nicht
erbracht hat, wird der Vertrag durch die Bank gekündigt. Dem Kunden
werden 90% der bis dahin von ihm gezahlten Sparraten abzüglich evtl.
noch seitens der Bank bestehenden Forderungen zurücküberwiesen
° Erfolgt keine fristgerechte Bebauung oder nur eine Alibi-Bebauung so
kann die HTML-Wohnung durch die Stadt funcity wieder ersatzlos
eingezogen werden!
b) Kredite
° Bei Kreditbetrug wird der Kunde bei den Behörden der Stadt angezeigt.
Die hinterlegten Sicherheiten fallen an die Bank. Das Barvermögen des
Kunden wird von der Stadt funcity eingezogen.
c) Auktionen & Aktienorder (SELL):
Die Bank wird die Rückabwicklung vornehmen bzw. veranlassen, wenn
nachträglich bekannt wird, dass der Auftraggeber nicht rechtmäßiger
Eigentümer der versteigerten bzw. verkauften Wohnung(en) und/oder
Aktien war.

§ 10 Haftung
a) Die Bank haftet auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der Bank, ihren durch die Eigentümerin
(funcity) eingesetzten Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
b) Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. durch Serverprobleme) auftreten, sind
kein schuldhaftes Handeln der Bank.
c) Beträge, die unaufgefordert auf die Konten der Bank eingezahlt werden, werden
einbehalten, gesammelt und mindestens einmal im Quartal wohltätigen
Zwecken zugeführt.
d) Die Bank überweist nur auf die ihr von den Kunden übermittelten Konten.
Wurde der Bank von einem Kunden eine falsche Kontonummer mitgeteilt, so
ist die Bank in diesem Fall für den dem Kunden entstandenen Schaden nicht
haftbar zu machen.
e) Wurden der Bank gegenüber von einem Kunden vorsätzlich falsche Angaben
gemacht, so haftet dieser Kunde für die dadurch der Bank oder anderen
Einwohnern von funcity entstandenen Schäden alleine und in voller Höhe.

§ 11 Anerkennung & Gültigkeit der AGB
Der Kunde erkennt mit Absendung seiner Auftragsmail an die Bank generell
die Gültigkeit dieser AGB in vollem Umfang an.
Dabei gilt für jeden Vertrag die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens gültige
Fassung der AGB für die gesamte Vertragsdauer. Als Zeitpunkt des Inkraft-
tretens gilt der Tag der Bestätigung des Auftrages/Vertrages durch die Bank.

§12 Geistiges Eigentum
a) Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei der funcity_Bank bzw. der
durch diese zur Erstellung beauftragten Personen oder Firmen. Es ist nicht
gestattet, weder die AGB, die Satzung, Produktbeschreibungen noch sonstige
Dokumente, Mails oder Veröffentlichungen der funcity_Bank ganz oder teilweise
zu kopieren, zu verändern oder anhand des Originals nachzuahmen.
b) Die Nutzung durch Dritte wird nur im Rahmen von Lizenzen genehmigt, die
entgeltlich und zeitlich befristet bei der Bank erworben werden können.
Lizenzierte Nutzer werden im Büro der Bank namentlich genannt.
c) Die unlizenzierte Nutzung - unabhängig davon, ob auszugsweise oder voll-
ständig - der AGB, der Satzung, Produktbeschreibungen sowie anderweitiger
Dokumente, Mails oder Veröffentlichungen innerhalb der virtuellen Stadt funcity
wird pro Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens fünf Milliarden
fun€ geahndet.

§13 Schlusserklärung
Diese AGB gelten ausschließlich in und für funcity. Gerichtsstand ist ebenfalls funcity.
Sollte einer der vorstehenden Paragraphen ganz oder in Teilen nichtig sein, bedingt das
nicht die Nichtigkeit der gesamten AGB.

 

FUN Euro funcity Online-Banking ist ein FUN-Angebot. Die Währung der Stadt ist der FUN EURO, auch FUN€, FUN Euro oder umgangssprachliche Euronen genannt.
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